Häufige Fragen

Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist der Zeitpunkt des Therapiebeginns besonders wichtig. Deshalb empfehlen wir bereits eine erste Untersuchung im Alter von 4-6 Jahren. Doch es gibt für Zahnregulierungen keine Altersgrenze und Fehlstellungen lassen sich meist auch bei Erwachsenen sehr gut korrigieren.

Wir nehmen uns besonders viel Zeit, um Sie ausführlich zu beraten und alle Ihre Fragen zu beantworten.

Meist werden Patienten von ihrem Zahnarzt auf die Notwendigkeit oder Möglichkeit einer kieferorthopädischen Behandlung aufmerksam gemacht. Grundsätzlich ist eine Beratung ab einem Alter von 4-6 Jahren in jedem Fall zu empfehlen, um festzustellen, ob überhaupt eine Behandlung notwendig ist bzw. wann der beste Zeitpunkt für den Beginn einer Behandlung wäre.

Bei den jüngsten Patienten steht vor allem die korrekte Entwicklung der Kiefer im Vordergrund, welche durch Fehlfunktionen der Zunge oder der Lippen gestört sein kann.  Durch vorzeitigen Verlust von Milchzähnen kann es auch schon früh notwendig sein, Platz für die bleibenden Zähne zu halten oder zu schaffen.

Die Zähne mittels fester Zahnspange oder Schienen gerade zu stellen macht meist erst Sinn, wenn alle bleibenden Zähne da sind.

Zum einen können genetische Einflüsse eine Rolle spielen. Am stärksten zu beobachten ist dieser Einfluss bei der „echten Progenie“, bei der der Unterkiefer zu weit nach vorne gewachsen ist.

Es gibt aber auch einige äußere Einflüsse, die sich negativ auf die Entwicklung der Kiefer und der Zahnbögen auswirken können. Dazu zählen zum einen vorzeitiger Milchzahnverlust durch Karies (die Platzhalterfunktion des betroffenen Milchzahnes fällt weg und der benötigte Platz für den bleibenden Zahn kann verloren gehen), zum anderen schlechte Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder zu langes Tragen eines Schnullers, welche zu einem offenen Biss führen können.

Bereits bei der Behandlungsplanung muss beachtet werden, dass die Zähne im Kiefer genug Platz haben, um eine stabile Position erreichen zu können. Deshalb kann es in sehr seltenen Fällen auch notwendig werden, gesunde Zähne zu entfernen. Auch die Einstellung einer korrekten Verzahnung von Ober- und Unterkiefer trägt maßgeblich zu einem stabilen Ergebnis bei. Allerdings haben die Zähne nach der Entfernung der Zahnspange noch eine starke Neigung sich wieder in Richtung der ursprünglichen Position zu bewegen. Daher ist es notwendig, die Zähne zu stabilisieren. Dies erfolgt zum einen durch von außen unsichtbare, geklebte Retainer (dünne Drähte, die von innen auf die Schneidezähne bzw. im Unterkiefer auch auf die Eckzähne geklebt werden), zum anderen durch herausnehmbare Nachtschienen, die vor allem im ersten Jahr unbedingt getragen werden sollten.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

In einem kostenlosen Beratungsgespräch werden Sie von uns ausführlich über die Behandlungsnotwenigkeit sowie über die Dauer und die Kosten einer Behandlung aufgeklärt.
Unser Honorar richtet sich dabei nach den Autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer.

Sollte Ihr Kind in die Regelung der „Krankenkassen-Zahnspange“ fallen (dazu gehören Fehlstellungen der Schwierigkeitsstufen IOTN 4 und 5), können Sie die Behandlung auch in unserer Praxis durchführen lassen. Da wir eine von allen gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Wahlarztpraxis sind, wird Ihnen in einem solchen Fall 80% des vertraglich festgelegten Tarifs erstattet.

Ich berate Sie gerne in
einem persönlichen Gespräch.